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02.03.2010

Voratsdatenspeicherung - Bundesverfassungsgericht weist Schnüffelstaat in seine Grenzen

Berlin, 02.03.2010 - Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Das heutige wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts weist den Schnüffelstaat in seine Grenzen. Die anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung bedeutet einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und wurde zu Recht verworfen. Mit dem weisen Urteilsspruch aus Karlsruhe verhindern die Richter einen Dammbruch und schieben dem Drang des Staates nach einer immer umfassenderen Überwachung seiner Bürger einen Riegel vor. Damit wird einer immer wieder vertretene Forderung von uns Liberalen zu recht verholfen. Ein großer Erfolg der FDP.

Besonders begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion auch die unverzügliche Löschung der bereits erhobenen Daten.

Die 2007 von CDU/CSU und SPD beschlossene Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung ging über die die europarechtlichen Vorgaben hinaus. Bestandteil war zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung die verpflichtende Erteilung von Auskünften über Bestands-, Verkehrs- und Standortdaten durch die Telekommunikationsunternehmen. Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt die Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Natürlich muss die Po-lizei in der Lage sein, Verbrechen aufzuklären und dazu auch auf Telekommunikationsver-bindungsdaten zugreifen können. Es ist aber unverhältnismäßig, die Daten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat für sechs Monate zu speichern und sie so unter Generalverdacht zu stellen.

Die FDP als Bürgerrechtspartei wird sich in der christlich-liberalen Koalition dafür einsetzen, dass die Grundrechte wie Meinungs-, Informations- und Telekommunikationsfreiheit ebenso wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in unserer Informationsgesellschaft verteidigt werden. Die FDP wird wieder auf eine verfassungskonforme Gesetzgebung achten, denn Politik sollte in Berlin und nicht in Karlsruhe gemacht werden.

LIBERALE FRAUEN NRW

 

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