Kinderlärm ist zukünftig kein Anlass mehr für gerichtliche Aus-einandersetzungen
Berlin, den 16.02.2011Die unsägliche Debatte um das lärmschutzrechtliches Problem bei Kindertagesstätten wird die christlich-liberale Koalition durch die Novellierung des Bauplanungsrechts beenden. Kindertagesstätten werden künftig in reinen Wohngebieten allgemein zulässig sein, wenn sie der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienen.
Während die Justiz generell gegenüber Kinderlärm tolerant ist, gibt es zunehmend Klagen gegen Kinderspielplätze und Kindertagesstätten. Es ist bizarr, Kinderlärm als schädliche Umwelteinwirkung zu bezeichnen. In einer kinderfreundlichen Gesellschaft, muss man Geräusche von spielenden Kindern akzeptieren und tolerieren. Kinderfreundliche Lebensverhältnisse zu gewährleisten, steht über den Bedürfnissen von Anwohnern nach einem ausgeprägten Lärmschutz. Der Ausbau weiterer Kindesbetreuungseinrichtungen wird die christlich-liberale Bundesregierung vorantreiben und fördern.
In der Vergangenheit war Lärm von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und Bolzplätzen immer wieder Gegenstand von nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Heute nun hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung beschlossen, die das ändern soll. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf stellt Kinderlärm im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung mehr dar und ist daher nicht mehr vergleichbar mit Baumaschinen- oder Verkehrslärm.
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Erhöhung der Rechtssicherheit für Kindertages-einrichtungen und Kinderspielplätze ist außerordentlich zu begrüßen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat in den letzten Monaten intensiv an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet. Dabei wurden die Ballspielplätze auf Betreiben der FDP in die Regelung einbezogen. Das ist ein liberaler Erfolg. Ballspielplätze sind wichtige Freiräume für die Entwicklung von heranwachsenden Kindern. Bisher waren sie rechtlich jedoch nicht geregelt. Umso mehr freut es uns, dass die Anregungen der FDP-Fraktion heute auch durch den Kabinettsbeschluss bestätigt wurden. Wichtig dabei ist immer ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und denen der Kinder. Denn eine kinderfreundlichere Gesellschaft lässt sich nur gemeinsam erreichen.
Insgesamt sind wir sehr zufrieden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ver-besserungsbedarf gibt es jedoch selbst bei guter Qualität. So wäre auch die Berücksichtigung der Kindertagespflege wünschenswert, die sich als günstige und flexible Art der Kinderbetreuung bewährt hat. Wir Liberalen sind zuver-sichtlich, dass wir diese Verbesserungen noch im Rahmen des parlamentari-schen Verfahrens einbringen können.






