HOAI wird nicht abgeschafft, sondern weiter reformiert.
Die Reform der HOAI darf trotz der auf Druck der FDP aufgenommenen Verbesserungen in der am 17. August 2009 in Kraft getretenen Novelle der HOAI, nicht beendet sein. Veränderungsbedarf besteht noch immer bei den Leistungsbildern sowie bei den Honoraren.Das "Bauen im Bestand" sowie der Denkmalschutz sollen als neue Leistungsbilder eingeführt werden. Entsprechend dem Koalitionsvertrag wird die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten "Baukostenberchnungsmodells" von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt.
Die FDP wird darauf achten, dass Berufsverbände der Ingenieure und Archi-tekten so früh wie möglich in anstehende Beratungen mit dem Bundeministe-rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eingebunden werden. In wie weit Leistungen in den verbindlichen Teil der HOAI zurückgeführt werden können, werden wir kritisch, auch unter dem Gesichtspunkt der Vereinheitlichung, begleiten. Bestrebungen, die HAOI komplett zu streichen, gibt es nicht.
Für die anstehenden Reform der HOAI wurde vom federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Koordinierungsgruppe einberufen. Die FDP begrüßt, dass nicht nur Vertreter von Ländern und Kommunen beteiligt sein sollen, sondern auch Berufsvertretungen in die Arbeit einbezogen werden. Für die Liberalen ist die Wirtschaft in dieser Reform ein starker Partner, der Praxisnähe und Anwendbarkeit der neuen HOAI garantieren wird.
Ziele der Expertengruppe müssen nach Auffassung der FDP sein, eine Modernisierung und Vereinheitlichung der Leistungsbilder, eine etwaige Wiederaufnahme von Leistungsbildern in den verbindlichen Teil der HOAI sowie die Überprüfung der Honorarstruktur. Die liberale Fraktion begrüßt die zwischen BMWi und BMVBS vereinbarte Aufgabenteilung, wonach das BMVBS die Untersuchungen zur Aktualisierung der Leistungsbilder verantwortlich durchführt und das BMWi darauf aufbauend, das Gutachten zur Überprüfung der Honorarstruktur beauftragen wird.






