Petra-Mueller-FDP

26.03.2010

Abendliches Jubeln während Fußball-WM erlaubt - Ausnahmeregelung für ''public viewings''

Berlin, 26.03.2010

Die christlich-liberale Bundesregierung hat eine Ausnahmeregelung der Lärmschutz-verordnung beschlossen, die öffentliche Fußballübertragungen während der Fußball-Welt-meisterschaft nach 22.00 Uhr erlaubt. Diese Nachtlärmgenehmigung ist angemessen und sichert damit das sogenannte "public viewing" während der WM in Südafrika. Schon bei der WM 2006 in Deutschland und der EM 2008 waren die Erfahrungen mit dem sogenannten "public viewing" sehr gut. Die Fußballfans waren vorwiegend friedlich und auch viele Familien haben an den Großveranstaltungen teilgenommen. Solche Veranstaltungen tragen zum Zusammenhalt in der Gesellschaft bei. Die Festschreibung der Ausnahmereglung trägt diesen positiven Erfahrungen Rechnung.

Nach geltendem Recht müsste die Lautstärke bei Live-Übertragungen ab 22.00 Uhr herunter geregelt werden. Eine existierende Ausnahmeregelung in der Sportanlagenlärmschutzver-ordnung betrifft nur öffentliche Fußballstadien. Mit dem Beschluss können öffentliche Fernsehdarbietungen auch bei der diesjährigen Fußball-WM bis in die späten Abendstunden der Stimmung entsprechend übertragen und bejubelt werden.

Wer dies jedoch als Freifahrtsschein für Dauerschallpegel über die gesamte Weltmeister-schaft ansieht, muss enttäuscht werden. Die Ausnahmeregelung gilt nur für die Tage, in de-nen wirklich ein Abendspiel übertragen wird. Bei aller Fußballeuphorie darf man die Anwoh¬ner nicht vergessen, denn auch deren Interessen müssen beachtet werden. Die jetzt beschlossene Regelung schafft einen guten Ausgleich.

Damit ist Deutschland von politischer Seite aus gut auf die WM in Südafrika vorbereitet und einem neuen "Sommermärchen" steht nichts mehr im Wege. Jetzt muss unsere National-mannschaft nur noch gute Spiele liefern. Dabei kann die Politik leider nicht helfen


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